VORTEILE DES OUTSOURCING

Im Zuge der in den Kommunen von Jahr zu Jahr knapper werdenden, finanziellen Mittel ergeben sich vielfältige, neue Überlegungen und Aufgaben, so u.a. die Notwendigkeit, Personal abzubauen und die Verwaltungsabläufe zu straffen . . .
Die originären Aufgaben der Verwaltung bleiben jedoch in vollem Umfang erhalten; zusätzliche Aufgaben erwachsen durch immer neue Gesetze, Ausführungsverordnungen und nicht zuletzt durch den Zwang, Einnahme- und Ausgabeseite des öffentlichen Haushaltes zu optimieren ....
In diesem Spannungsfeld zwischen umfangreicher werdenden Aufgaben und ständig geringer werdenden, personellen Möglichkeiten gehen immer mehr Verwaltungen von Städten und Gemeinden dazu über, Aufgaben zu delegieren und private Dienstleister in den staatlichen Aufgabenvollzug als Verwaltungshelfer einzubeziehen.
Dieses entspricht dem allgemeinen Privatisierungstrend, der gegenwärtig von vielen Verwaltungsfachleuten und Unternehmensberatern empfohlen und von allen maßgeblichen politischen Kräften nachhaltig gefördert wird!

Gerade auch in der aktuellen Situation, in der viele Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept fahren müssen, empfehlen die zuständigen Genehmigungsbehörden zunehmend die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme als einen wichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung !

Die Vorteile der Übertragung von Aufgaben auf Verwaltungshilfen sind in der Hauptsache:

  • Projekte werden aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden Personalressourcen durch die Einschaltung privater Dienstleister überhaupt erst möglich,
  • gerade in kleinen und mittleren Kommunen gibt es nachvollziehbare Hemmungen, persönlich bekannte Verwaltungsangestellte für Haushaltsbefragungen einzusetzen.
  • Die eigenen Personalkapazitäten können zur Erledigung originärer Aufgaben der Verwaltung eingesetzt werden.
  • Hundebestandsaufnahmen durch Dienstleister haben durch deren Spezialisierung aufgrund der Durchführung vieler gleichartiger Projekte eine weitaus höhere Effizienz etwa gegenüber in Eigenregie durchgeführter Aktionen
  • Es gibt keine Probleme mit ungeplanten Personalausfällen, notwendigen Kontrollaufgaben etc.
  • Die Vergabe an Dienstleister führt zu Kostensenkungen u.a. dadurch, daß die eingesetzten Mitarbeiter nicht dem öffentlichen Dienstrecht, einschließlich der dortigen Tarifbestimmungen unterliegen.
  • Eine weitere Kostenoptimierung kann sich über Preis- Leistungsvergleiche verschiedener Anbieter ergeben.
  • Die Kosten für die Maßnahme sind weitgehend vorher bekannt ( abhängig vom gewählten Entlohnungsverfahren ) Das gibt Planungssicherheit und ist eine wichtige Entscheidungshilfe für Ihre beschlussfassenden Gremien.
 
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